Sachkunde-Nachweis neu

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz ist auch der Nachweis der fachlichen Sachkunde neu geregelt worden, darauf wies Berater Björn Wenzel im Rahmen der Mitgliederversammlung der Landesfachgruppe Kulturpilzanbau im Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer hin.

Früher reichte der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung im Gartenbau oder in der Landwirtschaft bzw. eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkunde-Prüfung als Nachweis der Sachkunde.

Nun wird von den zuständigen Stellen in den Bundesländern (Landwirtschaftskammern/Regierungspräsidien etc.), auf Antrag und gegen Vorlage des Ausbildungsnachweises, ein Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Eine  Beantragung per E-Mail ist möglich.

Darüber hinaus sind sachkundige Personen, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren, verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2014 an einer von der zuständigen Behörde anerkannten, mindestens vier Stunden dauernden Fortbildungsmaßnahme zum Thema Pflanzenschutz teilzunehmen. Die zuständige Behörde stellt dazu eine Teilnahmebescheinigung aus, die bei Kontrollen, in Verbindung mit dem Sachkundeausweis, vorzulegen ist. Solche Fortbildungsmaßnahmen müssen dann im Turnus von drei Jahren, mindestens einmal in drei Jahren, besucht werden, damit der Nachweis der Sachkunde seine Gültigkeit behält.

Für Pilzanbauer speziell wird es kaum gesonderte Fortbildungsschulungen geben. Es wird empfohlen, an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Landwirtschaft oder Gartenbau teilzunehmen. Die ersten Fortbildungsschulungen werden bereits angeboten. Der Nachweis im Scheckkartenformat dient in Zukunft nicht nur zum Nachweis der Sachkunde – ohne sie kann man in absehbarer Zeit keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen.

Text: Christiane James und Jochen Kreiselmaier

 

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