EEG-Umlage: BDC fordert Gleichbehandlung mit Mitbewerbern

Kein anderes deutsches gartenbauliches oder landwirtschaftliches Produkt ist so stromintensiv wie die Champignonproduktion, darauf weist der BDC in einer aktuellen Meldung hin. Zurzeit beträgt die Umlage zur Finanzierung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) 3,6c/kWH, zum nächsten Jahr soll die Umlage auf 5,2c/kWH steigen. Energieintensive Industrien können von dieser Umlage befreit werden, sind es zurzeit aber nicht. „Uns geht es nicht generell um eine Befreiung, uns geht es bei diesem Thema um Gleichbehandlung mit unseren Mitbewerbern“ erklärt der BDC-Vorsitzende Franz Schmaus. Da die starken Markteilnehmer aus Polen und den Niederlanden diese „Quersubventionierung“ nicht zahlen müssten, entstehe aktuell ein riesiger Wettbewerbsnachteil für die deutschen Champignonproduzenten, der mit der Steigerung der Umlage noch größer werde. Im Bereich Besteuerung von Strom (Stromsteuer) und Heizmaterial (Energiesteuer) gibt es zum „Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit“ Steuerentlastungen. Diese Steuerentlastungen können neben dem produzierenden Gewerbe auch durch landwirtschaftliche Betriebe beantragt werden. Es erscheint dem BDC inkonsequent und unlogisch zum Nachteil der Landwirtschaft und dem Gartenbau, dass dieses bei der Befreiung von der EEG-Umlage nicht der Fall ist.

Christiane James

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