QS-Champignons: Gesamte Fruchtkörperbildung muss in QS-zertifizierten Betrieben erfolgen

Wer seine Pilze als QS-Ware vermarkten möchte, muss dafür sorgen, dass die gesamte Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden hat. Wer hingegen Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben erworben hat, darf diese nicht als QS-Ware in den Umlauf bringen. Für die Inokulation und Substratherstellung ist die Teilnahme am QS-System nicht zwingend erforderlich.

Branchendienst_KW 10_QS Zertifizierung.JPG: Die gesamte Fruchtkörperausbildung QS-zertifizierter Champignons muss in QS-Betrieben stattfinden.

Text: BDC/QS
Foto: BDC

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